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Rechtsanwälte Kotz GbR

Personalreduzierung – betriebsbedingte Kündigung

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Thüringer Landesarbeitsgericht
Az: 4 Sa 348/08
Urteil vom 03.03.2010

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Eisenach vom 21.08.2008, Az.: 2 Ca 191/08 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen betriebsbedingten Kündigung.
Der Kläger war seit dem 01.08.1996 bei der Beklagten, die Trägerin des Landestheaters ….. war, als Bastposaunist mit einem Bruttoeinkommen von zuletzt 2.819,39 € brutto beschäftigt. Die beklagte Gesellschaft war bis 31.12.2008 Trägerin des Landestheaters …. mit eigenem Orchester. Gesellschafter sind die Stadt ….. Zum 01.01.2009 wurde das … Theater im Wege der Zustiftung auf die Kulturstiftung …… übertragen, die Trägerin des …. Theaters mit eigenem Orchester ist. Auf das Arbeitsverhältnis war der Tarifvertrag für Kulturorchester (TVK) vom 01.07.1971 in der jeweils geltenden Fassung kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung anzuwenden.
Für das ….Theater war zuletzt ein Finanzierungsvolumen von jährlich 8.589.852,00 € vereinbart, das zu 50 % vom Freistaat Thüringen und zu je 25 % von den Gesellschaftern getragen wurde.
Mit Blick auf die Anschlussfinanzierung der Thüringer Theater 2009 kündigte die Landesregierung 2006 an, die Landesförderung aus Haushaltsgründen zu kürzen. Mit den Trägern wurden Finanzierungsverhandlungen aufgenommen mit dem Ziel, Haushaltslage und Gewährleistung des Kulturangebots in Thüringen zum Ausgleich zu bringen.
Wegen der angekündigten Mittelkürzung beschloss die Gesellschafterversammlung der Beklagten am 15.06.2007 (Bl. 109 – 111 d. A.), den Theaterbetrieb zum 01.08.2008 neu zu strukturieren und zum 01.01.2009 in der neuen Struktur als Zustiftung auf die Kulturstiftung …. zu übertragen. Wegen des Inhalts der „unternehmerischen Entscheidung zur Struktur des künftigen Theaterbetriebs …“ wird auf Bl. 44 – 52 d. A. Bezug genommen. Sie hat eine Reduzierung des Theaterorchesters von bisher 42,5 Planstellen auf 24 Planstellen zum Inhalt, wobei im Stellenplan für das künftige Kammerorchester (vgl. Bl. 67 d. A.) keine Stellen für Blechbläser vorgesehen sind.
Ebenfalls am 15.06.2007 schlossen das Land Thürin[…]


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