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Personalabbau – Schließung von Filialen als Betriebsänderung

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LAG Schleswig-Holstein
Az.: 5 TaBV 29/11
Beschluss vom 13.10.2011

Unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Kiel vom 14.07.2011, Az. 1 BV 59 a/11, werden die Anträge des Betriebsrates insgesamt zurückgewiesen.
Gründe:
I.
Die Beteiligten streiten über die Errichtung einer Einigungsstelle zur Verhandlung über einen Interessenausgleich und Sozialplan.
Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Arbeitgeberin) betreibt bundesweit über 60 Filialen zum Verkauf von Modebekleidung. Hinsichtlich der Größe der Verkaufsfläche der Filialen und deren bundesweiter Standorte wird auf die Anlage BR 1 (Bl. 5 d. A.) Bezug genommen. Antragsteller (im Folgenden: Betriebsrat) ist der aufgrund eines Tarifvertrags gemäß § 3 BetrVG gebildete 15-köpfige Betriebsrat für die Arbeitgeberin und die N. Y. Import GmbH & Co. KG. Der Betriebsrat ist zuständig für alle Filialen der Arbeitgeberin, in denen insgesamt über 850 Mitarbeiter tätig werden.
Am 25.06.2010 wurde die Filiale „G. Markt“ (Nr. 11143) mit 305 m2 geschlossen. Im September 2010 übermittelte die Arbeitgeberin dem Betriebsrat ein Thesenpapier mit „Ansatzpunkten zur Erreichung der Ziele für N. NORD und N. Import“. Unter Punkt 1 heißt es: „Schließung von renditeschwachen Filialen“. Wegen des weiteren Inhalts wird Bezug genommen auf die Anlage BR 2 (Bl. 6 d. A.). Am 01.02.2011 fand ein Gespräch zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat statt. Darin berichtete die Arbeitgeberin über eine Sympathiestudie, nach der für N. Y. in Deutschland ein schlechtes Ergebnis erzielt würde. Schlussfolgerung sei, dass kleine Filialen nicht mehr in das Bild von N. Y. passen würden. Daher sollten die Filialen in H.-Mercado (Nr. 11141) und F. (Nr. 11002) vergrößert werden durch Anbau oder Umzug. In dem Gespräch wurde darauf hingewiesen, dass unter Umständen die Filialen B. und H. geschlossen würden. Am 19.02.2011 wurde die Filiale L. (Nr. 11003), in der auf 362 m2 Verkaufsfläche 11 Mitarbeiter beschäftigt waren, geschlossen. Am 29.03.2011 erläuterte der Verkaufsleiter der Arbeitgeberin, Herrn F., dem Betriebsrat, dass kleine Filialen nicht ins Portfolio der N. Y. Nord passen würden. Die Filialen S., R. und K. stünden im Fokus der Geschäftsleitung. Unter Umständen würden diese ebenfalls geschlossen. Am 26.04.2011 wurde die Filiale […]


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