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Aktuell herrscht in Deutschland ein Fachkräftemangel vor, der die Unternehmen natürlich zu gewissen Handlungen zwingt. Eine dieser Handlungen ist die Schutzmaßnahme vor der Abwanderung von bereits vorhandenen Fachkräften zu einem direkten Wettbewerbskonkurrenten. Mittels des Wettbewerbsverbots, das direkt Einfluss auf den Arbeitsvertrag findet, gibt es schon einen guten Schutz. Dieses Verbot ist jedoch, wenn es nachvertraglich vereinbart wird, verbunden mit einer sogenannten Karenzentschädigung.
Über die Höhe der Karenzentschädigung und die genauen vertraglichen Regelungen sowie der genauen Definition der Karenzentschädigung ist bei den Arbeitnehmern jedoch nur sehr wenig bekannt. Diese Informationen erhalten Sie hier, wenn Sie weiterlesen.
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Definition von Karenzentschädigung
Der Gesetzgeber definiert die Karenzentschädigung als finanzielle Ausgleichszahlung, die der Arbeitnehmer nach dem Ende seines akt[…] [...] Weiterlesen
“Karenzentschädigung: Definition, Berechnung und Höhe”