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Altbauwohnung – Durchfeuchtete Wände mit Salzausblühungen und zerbröselndem Putz – Mangel?

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Feuchte Wände und bröckelnder Putz: Das Landgericht Paderborn zwingt einen Vermieter zur Sanierung einer Wohnung, nachdem eine Mieterin über Feuchtigkeitsschäden in Schlafzimmer, Flur und Wohnzimmer klagte. Der Vermieter muss nun die betroffenen Bereiche instand setzen und der Mieterin eine Mietminderung von 20 Prozent gewähren.


Das Wichtigste in Kürze

Es ging um Feuchtigkeitsschäden in einer Mietwohnung und die sich daraus ergebenden rechtlichen Ansprüche der Mieterin.
Der Zusammenhang bestand darin, dass die Mieterin die Beseitigung der Feuchtigkeit sowie eine Mietminderung forderte.
Die Schwierigkeiten lagen in der Bewertung, ob die Feuchtigkeit die Wohnqualität so beeinträchtigt, dass eine Mietminderung gerechtfertigt ist.
Das Gericht entschied, dass die feuchten Wände in Schlafzimmer, Flur und Wohnzimmer instand gesetzt werden müssen und die Miete um 20% gemindert wird.
Die Entscheidung basierte darauf, dass die Feuchtigkeit einen Mangel darstellt, der den Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt.
Eine Mietminderung um 20% wurde für rechtmäßig befunden, jedoch nicht die geforderten 50%.
Im Kellerraum wurde kein Anspruch auf Beseitigung der Feuchtigkeit anerkannt.
Das Urteil verdeutlicht, dass Mieter bei Feuchtigkeitsschäden unter bestimmten Umständen eine Mietminderung geltend machen können.
Die betroffenen Parteien müssen sich bezüglich der Kosten des Rechtsstreits anteilig beteiligen.
Das Urteil ist sofort vollstreckbar, sodass die Mieterin ihre Rechte zeitnah durchsetzen kann.


Gerichtsurteil: Rechte und Pflichten bei Feuchtigkeitsschäden in Altbauwohnungen
Altbauwohnungen bieten oft charmante Wohnatmosphären, können jedoch auch mit ernsthaften Problemen wie Durchfeuchtung zu kämpfen haben. Wände, die von Salzausblühungen und zerbröselndem Putz betroffen sind, lassen auf Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk schließen. Solche Mängel können[…]


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