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Verkehrsunfall beim Rückwärtsfahren auf Parkplatz – Haftung

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Wendemanöver auf Supermarktparkplatz endet in Blechschäden – und vor Gericht. Zwei Autofahrer streiten sich um die Schuldfrage nach einer Kollision beim Ausparken, bei der der genaue Unfallhergang im Dunkeln bleibt. Das Landgericht Saarbrücken kippt das Urteil der ersten Instanz und entscheidet auf geteilte Haftung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 58/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kernfrage des Urteils betrifft die Verteilung der Haftung bei einem Unfall auf einem Parkplatz, bei dem zwei Fahrzeuge beim Rückwärtsfahren kollidierten.
  • Es besteht Unsicherheit darüber, welches Fahrzeug während der Kollision tatsächlich in Bewegung war und welches möglicherweise bereits stand.
  • Das Gericht hat entschieden, dass die Klage des Unfallgeschädigten abgewiesen wird und keine weiteren Zahlungen von der Beklagten verlangt werden können.
  • Das Urteil hebt hervor, dass der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrenden nicht angewendet werden kann, wenn nicht eindeutig ist, ob dieser tatsächlich zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes stand oder nicht.
  • Das Gericht folgte der Darstellung der Beklagten, dass deren Fahrzeug beim Zusammenstoß bereits gestanden hatte, und entschied, dass sie nicht die Sorgfaltspflicht verletzt haben.
  • Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen, da das Berufungsgericht die Entscheidung des Amtsgerichts zugunsten der Beklagten abgeändert hat.
  • Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Kläger vorerst die finanziellen Belastungen tragen muss.
  • Die Nichtzulassung der Revision impliziert, dass das Urteil endgültig ist und keine weiteren rechtlichen Schritte in dieser Instanz möglich sind.
  • Dieses Urteil verdeutlicht die Komplexität und die gesteigerte Beweispflicht in Haftungsfragen beim Rückwärtsfahren auf Parkplätzen.

Haftungsfragen beim Rückwärtsfahren: Ein präziser Blick auf Gerichtsurteile

Ein Verkehrsunfall, der beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz passiert, wirft häufig komplexe Haftungsfragen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, wenn zwei Fahrzeuge in einem engen Raum kollidieren. Die Rechtslage zum Thema Haftung beim Rückwärtsfahren ist dabei entscheidend, um zu klären, ob der rückwärtsfahrende Fahrer ausreichend Sicherheitsabstände eingehalten hat und ob er die Verkehrssicherheit auf dem Parkplatz gewährleistet hat. Auch die Regelungen zur Vorfahrt beim Rückwärtsfahren sind von Bedeutung, um die Unfallursache und die damit verbundene Schadensregulierung richtig einordnen zu können. Im Folgenden wird ein konkreter Fall aus der Rechtsprechung betrachtet, der diese Fragen beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Kollision auf Supermarktparkplatz – Gericht weist Klage auf vollständigen Schadensersatz ab

Das Landgericht Saarbrücken hat in einem Berufungsverfahren die Klage eines Autofahrers auf vollständigen Schadensersatz nach einem Unfall auf einem Supermarktparkplatz abgewiesen. Der Kläger war mit seinem Fahrzeug auf der Zuwegung zwischen den Parkbuchten unterwegs, als es zur Kollision mit dem Fahrzeug der Beklagten kam, die gerade aus einer Parktasche ausparken wollte.

Unklarer Unfallhergang führt zu geteilter Haftung

Der genaue Unfallhergang konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. Der Kläger behauptete, er habe angehalten, um ein anderes Fahrzeug ausparken zu lassen, als die Beklagte rückwärts gegen sein stehendes Auto gefahren sei….


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