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Darf Polizei die Wohnung eines Mieters betreten, wenn der Vermieter sie ruft?

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Weil ein besorgter Vermieter die Polizei wegen üblen Geruchs aus ihrer Wohnung rief, wurde eine Mieterin in Abwesenheit mit einem Polizeieinsatz konfrontiert, der in einer fristlosen Kündigung mündete. Die Frau zweifelt die Rechtmäßigkeit des Betretens ihrer Wohnung an und klagt gegen den Polizeieinsatz – doch das Verwaltungsgericht Hannover lehnte ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe ab. Nun bleibt abzuwarten, wie es in diesem Fall weitergeht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 A 1254/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Die Antragstellerin wollte Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen das Betreten ihrer Wohnung durch die Polizei. Der Vermieter hatte die Polizei informiert, da er sich Sorgen machte, weil der Strom abgestellt wurde und er keine Kontaktmöglichkeit fand. Die Polizei bemühte sich telefonisch um Kontakt und betrat schließlich die Wohnung mit dem Zweitschlüssel des Vermieters. Die Wohnung wurde leer vorgefunden, abgesehen von mehreren Tieren, und befand sich laut Polizeiangaben in einem schlechten Zustand. Die Antragstellerin bestritt die Aussagen der Polizei und brachte Zeugen und Fotos als Beweise vor. Die Polizei hatte ihre Maßnahmen aus Sorge um das Wohlergehen der Bewohner getroffen. Das Gericht lehnte den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, da die Erfolgsaussichten der Klage als gering eingeschätzt wurden. Der Zustand der Wohnung und die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes bleiben strittige Punkte. Die polizeilichen Besorgnisse bezogen sich vor allem auf das Wohlergehen der in der Wohnung lebenden Personen und Tiere. Die rechtliche Frage dreht sich um das Verhältnis von Polizeibefugnissen und Privatsphäre. Polizei darf Wohnungen betreten? Rechtliche Aspekte des Mieterschutzes im Fokus Die Frage, ob die


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