Nachdem das Landgericht einen Eilantrag inhaltlich ablehnte, versuchte es nachträglich, seine Zuständigkeit zu verneinen und den Fall an eine andere Kammer zu verweisen. Das Oberlandesgericht intervenierte: Die vorangegangene Entscheidung hatte bereits die bindende Wirkung der gerichtlichen Zuständigkeit ausgelöst. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 SAF 4/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Hamm Datum: 22.05.2024 Aktenzeichen: 2 SAF 4/24 Verfahren: Sofortige Beschwerde Rechtsbereiche: Zuständigkeitsrecht, Verfahrensrecht, ZwangsvollstreckungDas Problem: Eine getrennt lebende Ehefrau wehrte sich gegen die Zwangsvollstreckung aus Grundschulden. [...]