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Mietminderung bei Heizungsausfall in Karlsruher Wohnung gerechtfertigt
Das Amtsgericht Karlsruhe hat im Urteil Az.: 3 C 294/23 vom 09.08.2023 entschieden, dass die Kläger ihre monatliche Bruttomiete von 871,00 Euro aufgrund eines nicht funktionsfähigen Heizkörpers zeitweise um 30 % und später um 5 % mindern dürfen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits und der Klage wird in den meisten Punkten stattgegeben, während das ursprüngliche Versäumnisurteil größtenteils aufrechterhalten bleibt.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 C 294/23 Mietminderung bei Mängeln
Mieter haben ein Recht auf Mietminderung, wenn die Mietsache mangelhaft ist und der vertragsgemäße Gebrauch beeinträchtigt wird. Ein häufiger Anwendungsfall sind Heizungsmängel in der kalten Jahreszeit. Je nach Ausmaß des Mangels können Mieter die monatliche [...] Weiterlesen
“Unbezifferter Minderungsberechtigungsantrag zulässig?”