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Fahrtenbuchauflage – Informationszugang zu Messdaten der Geschwindigkeitsmessung

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein Autofahrer wehrte sich erfolgreich gegen eine Fahrtenbuchauflage nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes stärkt mit seinem Beschluss die Rechte von Betroffenen und zwingt Behörden, alle Messdaten offenzulegen. Die Entscheidung könnte wegweisend für ähnliche Fälle sein und erhöht den Druck auf die Behörden, rechtsstaatliche Verfahren zu gewährleisten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 A 259/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Zugänglichmachung von Messdaten in Bußgeldverfahren, speziell hinsichtlich der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage.
  • Die Entscheidungen des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs haben für saarländische Verwaltungsbehörden und Gerichte Bindungswirkung.
  • Das Verfahren wurde eingestellt, da der Kläger den Rechtsstreit für erledigt erklärte und der Beklagte zustimmte.
  • Der Beklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen, da er durch die Aufhebung der Bescheide den Kläger klaglos gestellt hat.
  • Das Verwaltungsgericht erkannte die Bindungswirkung der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs zu Geschwindigkeitsmessungen zuerst nicht an; dies wurde jedoch als fehlerhaft bewertet.
  • Die angewandte Messmethode (ESO ES3.0) galt als standardisiertes Messverfahren und wurde von einem geeichten Messgerät durchgeführt.
  • Der Bundesgerichtshof legte bundesrechtliche Vorgaben fest, die auch für den Verfassungsgerichtshof bindend sind.

Fahrtenbuchauflage im Verkehrsrecht: Herausforderungen und rechtliche Konsequenzen

Die Fahrtenbuchauflage ist ein wichtiges Instrument im Verkehrsrecht, das insbesondere zur Fahreridentifikation bei Geschwindigkeitsüberschreitungen dient. Wenn Messgeräte, wie Blitzer, eingesetzt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, können Bußgelder und andere Maßnahmen drohen, wenn die Messdaten nicht korrekt ausgewertet werden. Eine digitale Fahrtenbuchauflage ermöglicht eine systematische Dokumentationspflicht und Einsichtnahme der Daten, was die Prüfung der Messgenauigkeit und die Datenanalyse erleichtert. Angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen und des Datenschutzes ist es entscheidend zu verstehen, wie solche Verfahren funktionieren und welche Anforderungen hierbei gelten. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der sich mit den Herausforderungen und Konsequenzen einer Fahrtenbuchauflage beschäftigt.

Der Fall vor Gericht


Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung: OVG Saarland stärkt Rechte von Betroffenen

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in einem Beschluss vom 18. Februar 2021 die Rechte von Betroffenen bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gestärkt. Der Fall betraf einen Autofahrer, gegen den nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Fahrtenbuchauflage verhängt worden war.

Bindende Wirkung früherer Verfassungsgerichtsentscheidungen

Das Gericht stellte klar, dass frühere Entscheidungen des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs zur Zugänglichmachung von Messdaten in Bußgeldverfahren auch für Fahrtenbuchauflagen bindend sind. Diese Urteile vom 27. April 2018 und 5. Juli 2019 verpflichten Behörden dazu, Betroffenen auf Verlangen Zugang zu allen relevanten Messdaten zu gewähren.

Recht auf umfassende Akteneinsicht

Laut OVG muss die Verwaltungsbehörde dem Betroffenen bereits vor Erlass des Bußgeldbescheides ermöglichen, in eigener Regie durch einen Sachverständigen die digitalen Messdaten überprüfen zu lassen….


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