Gewalt erlitten? So erhalten Sie Schmerzensgeld!
Opfer einer Körperverletzung leiden nicht nur unter den physischen und psychischen Folgen des Angriffs, sondern oft auch unter finanziellen Belastungen. Arztkosten, verpasste Arbeitszeit und die Kosten für eine Therapie können schnell zu einer enormen Belastung werden. Wussten Sie, dass Sie als Opfer einer Körperverletzung Anspruch auf Schmerzensgeld haben? Dieses soll das erlittene Unrecht finanziell ausgleichen und Ihnen helfen, die Folgen der Tat besser zu bewältigen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über das Thema Schmerzensgeld bei Körperverletzung: von den rechtlichen Grundlagen über die Höhe des Anspruchs bis hin zu den Schritten, die Sie unternehmen müssen, um Ihr Recht durchzusetzen.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Schmerzensgeld dient als immaterieller Schadensersatz, um psychisches und physisches Leid auszugleichen.
- Grundlage des Schmerzensgeldanspruchs ist § 253 Abs. 2 BGB, der die Entschädigung immaterieller Schäden regelt.
- Anspruchsvoraussetzungen: Vorliegen eines immateriellen Schadens, Rechtswidrigkeit der Handlung, Verschulden des Täters und Kausalität zwischen Tat und Verletzung.
- Verschulden des Täters kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig erfolgen.
- Art der Körperverletzung beeinflusst die Höhe des Schmerzensgeldes, z. B. einfache oder schwere Körperverletzung.
- Psychische Folgen wie PTBS können ebenfalls zu einem Schmerzensgeldanspruch führen.
- Bemessung der Höhe orientiert sich an Schwere der Verletzung, Dauer der Heilung und bleibenden Folgen.
- Schmerzensgeldtabellen bieten eine Orientierungshilfe, haben jedoch keine rechtliche Bindung.
- Durchsetzung des Anspruchs erfolgt außergerichtlich oder gerichtlich, je nach Kooperation des Schädigers.
- Verjährung des Anspruchs tritt in der Regel nach drei Jahren ein.
Rechtliche Grundlagen des Schmerzensgeldes bei Körperverletzung
Schmerzensgeld bietet den Opfern einer Körperverletzung die Möglichkeit, finanziellen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden zu erhalten. Es handelt sich hierbei um einen immateriellen Schadensersatz, der dazu dient, sowohl psychisches als auch physisches Leid zu kompensieren. Die Grundlage für solche Ansprüche findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), speziell im § 253 Abs. 2 BGB. Dieser Paragraph stellt sicher, dass auch nicht materielle Schäden – wie Schmerz und Leid – rechtlich anerkannt und entschädigt werden können. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist dabei zusätzlich zu anderen Schadensersatzansprüchen möglich. Der Unterschied zwischen materiellem und immateriellem Schadensersatz ist wichtig zu verstehen. Während der materielle Schadensersatz für konkret bezifferbare Schäden wie Heilbehandlungskosten oder Verdienstausfall gewährt wird, umfasst das Schmerzensgeld die Wiedergutmachung für seelische und körperliche Belastungen. Die Kombination aus beiden Ersatzarten soll den Betroffenen sowohl die direkten als auch die indirekten Folgen einer Körperverletzung abmildern.
§ 253 Abs. 2 BGB: Die Rechtsgrundlage für Schmerzensgeld
§ 253 Abs. 2 BGBregelt explizit die Entschädigung für immaterielle Schäden bei Verletzung bestimmter Rechtsgüter. Diese Regelung bildet die zentrale Basis für Schmerzensgeldansprüche im deutschen Rechtssystem….