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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wann liegt kein zahnärztlicher Behandlungsfehler bei eingegliedertem Zahnersatz vor?

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LG Wuppertal, Az.: 5 O 10/15, Urteil vom 21.02.2017

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Symbolfoto: FS-Stock/Bigstock

Der Kläger macht als Patient gegen den Beklagten als dessen Zahnarzt einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes sowie auf Feststellung der Ersatzpflicht aller materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden im Zusammenhang mit einer zahnärztlichen Behandlung geltend.

Der Kläger leidet unter Bluthochdruck. Er befand sich bei dem Beklagten in zahnärztlicher Behandlung. Ausweislich der Behandlungsdokumentation des Beklagten gliederte dieser im Ober- und Unterkiefer herausnehmbare Teilprothesen zum Ersatz der vollständig fehlenden Seitenzähne ein. Im Oberkiefer waren die beiden Seiten durch einen 1 – 2mm dicken metallenen Transversalbügel verbunden. Im Unterkiefer waren die rechten und linken Seitenzähne durch einen Lingualbügel verbunden, der unterhalb der Frontzähne verlief.

Im weiteren Verlauf unterfütterte der Beklagte den Transversalbügel mit Kunststoff. Am 25.11.2013 fand eine Begutachtung des Zahnersatzes durch den von der Krankenkasse des Klägers beauftragten Gutachter Herrn Dr. C statt. Dieser stellte einen Frühkontakt an den Zähnen 32 und 43 sowie eine Gingivahyperplasie vor allem in der Unterkieferfront fest. Er empfahl, für die Bequemlichkeit weniger höckerausgeprägte Backenzähne in Betracht zu ziehen. Im Anschluss an dieses Gutachten fanden weitere Arbeiten an der Prothetik durch ein Dentallabor statt.

Der Kläger behauptet, der Beklagte habe ihn fehlerhaft behandelt. Der Transversalbügel im Oberkiefer liege nicht exakt an. In der Folge fühle er eine scharfe Kante mit der Zunge, was zu kleinen Verletzungen an der Zunge führe. Zudem setzten sich verstärkt Speisereste unter der Platte fest, was zu Mundgeruch und damit verbunden zu sozialer Isolation führe. Die ersetzten Z[…]


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