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Rechtsanwälte Kotz GbR

Abgrenzung Dienst- und Werkvertrag – Haarentfernung

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AG Pfaffenhofen, Az.: 1 C 193/18, Urteil vom 13.07.2018

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.650,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aus einem Vertrag über die Entfernung von Haaren zu ästhetischen Zwecken.

Die Beklagte war Inhaberin der Firma „hairfree …“ in P. Sie spezialisierte sich auf die Entfernung von Haaren zu ästhetischen Zwecken mittels eines sog. INOS Behandlungssystems. Dabei handelt es sich um ein Photo-Epilations-Verfahren, bei welchem mittels intensiver Lichtstrahlung derart auf Haarwurzeln gewisser Körperareale in bestimmten Wachstumsphasen eingewirkt werden soll, dass diese nicht mehr zur Bildung neuer Haare fähig sind. Aufgrund der verschiedenen Wachstumsphasen der Haare, sind für eine Entfernung der Haare in einem Körperareal jeweils mehrere „Behandlungseinheiten“ notwendig.

Symbolfoto: matilda553/Bigstock

Vor Durchführung einer Behandlung schloss die Beklagte mit ihren Klienten jeweils einen Vertrag. Den Verträgen fügte die Beklagte regelmäßig AGB bei. In den AGB heißt es unter anderem:

„4. Garantieausschluss Aufgrund der im Dokument „Behandlungsinformationen mit der INOS® Methode“ enthaltenen Informationen übernimmt das hairfree Institut keine Garantie für einen bestimmten, mit der Behandlung verfolgten Leistungserfolg. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung des vereinbarten Gesamtpreises wegen eines ausbleibenden Leistungserfolges gemäß dem vorstehenden Satz wird ausgeschlossen. Im Übrigen bleiben die Ansprüche des Kunden unberührt.“

In den Behandlungsinformationen, in denen das INOS Behandlungssystem näher beschrieben und erklärt wurde, heißt es unter anderem:

„2. Biologische Basisinformationen zu Ihrer Behandlung […] Aus vorgenannten Gründen ist hairfree auch nicht in der Lage eine Garantie für eine dauerhafte Haarentfernung zu geben; ein Nachwesen von helleren und dünneren Haaren kann bei manchen Kunden beobachtet werden. In solchen Fällen besprechen Sie eine Nachbehandlung mit Ihrer haifree Expertin. […]“

Am 08.07.2015 schloss[…]


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