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BUNDESFINANZHOF
Az.: VI R 83/99
Urteil vom 24.08.2001
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Leitsatz:
Zahlt die Familienkasse Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an einen Dritten (Abzweigungsempfänger) aus, so ist nur dieser nach § 37 Abs. 2 AO 1977 zur Erstattung verpflichtet, wenn die Zahlung ohne rechtlichen Grund erfolgte.
Normen: § 37 Abs. 2 AO 1977, § 74 Abs. 1 EStG
Gründe
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) bezog Kindergeld für zwei haushaltszugehörige Kinder. Ein drittes Kind (die Tochter), das zunächst bei der geschiedenen Ehefrau des Klägers lebte, wurde als Zählkind bei der Berechnung der Höhe des Kindergeldes für die beiden beim Kläger lebenden Kinder berücksichtigt. Der Zählkindervorteil betrug pro Monat 100 DM. Von diesem Betrag zweigte [...] Weiterlesen
“Kindergeld – Rückforderung bei ungerechtfertigter Zahlung”