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Oberlandesgericht Naumburg
Az: 3 UF 24/07
Beschluss vom 24.01.2007
In der Familiensache hat der 3. Zivilsenat – 1. Senat für Familiensachen – des Oberlandesgerichts Naumburg am 24. Januar 2007 beschlossen:
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Dessau vom 16.06.2006 (Az.: 3 F 474/05) wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens bei einem Beschwerdewert von 11.154,- EUR zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde ist nicht zugelassen.
Gründe:
I.
Die Parteien streiten um die Hausratsverteilung.
Das Amtsgericht hat mit von der Antragstellerin angefochtenem Beschluss vom 16.06.2006 (Bl. 52 – 55 d. A.), auf dessen Inhalt der Senat verweist, die von ihr begehrte Ausgleichszahlung versagt und ferner die Verteilung des Hausrats abgelehnt. [...] Weiterlesen
“Hausratsteilung – Verwirkung des Anspruchs gegenüber Ehegatten”