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Rechtsanwälte Kotz GbR

Erhöhung des Kindergelds zum 01.01.2002:

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a. Das Kindergeld für erste und zweite Kinder wird zum 01.01.2002 um 16 € von 138 € auf 154 € (ca. 300,– DM) angehoben. Dieser Betrag gilt dann für das erste bis dritte Kind einheitlich.
b. Entwicklung des Kindergeldes 1998 – 2002:

Kindergeld monatlich

1998

1999

2000/2001

2002

1. und 2. Kind je

220,– DM

250,– DM

270,– DM

154 Euro
(300,– DM)

3. Kind

300,– DM

300,– DM

300,– DM

154 Euro
(300,– DM)

4. und jedes weitere
Kind

350,– DM

350,– DM

350,– DM

179 Euro
(350,– DM)

c. Der Kinderfreibetrag von 3.564 € (ca. 6.912,– DM) für beide Elternteile wird auf 3.648 € (ca. 7.135,– DM) angehoben. Wie bisher spielte der Kinderfreibetrag bei der Ermittlung der Lohnsteuer im laufenden Kalenderjahr keine Rolle. Dieser wird anstelle des Kindergeldes erst im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer gewährt, we[…]


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