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BGH
Az: XII ZR 141/04
Urteil vom 25.10.2006
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 25. Oktober 2006 für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil des 17. Zivilsenats – Familiensenat – des Oberlandesgerichts München vom 21. Juni 2004 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Die Parteien streiten um die Höhe des der Klägerin zustehenden Altersvorsorgeunterhalts.
Die Parteien, aus deren Ehe drei minderjährige Kinder hervorgegangen sind, leben seit Februar 2002 dauernd getrennt. Ihr Scheidungsverfahren ist seit dem 17. Januar 2003 rechtshängig. Mit Anerkenntnis-Teilurteil vom 17. Oktober 2002 wurde der Beklagte verurteilt, an die Klägerin für die gemeinsamen Kinder A., J. und M. ab August 2002 monatlich Unterhalt [...] Weiterlesen
“Altersvorsorgeunterhalt – Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung”