Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Az: 2 Sa 470/09
Urteil vom 29.07.2009
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 6.4.2009 – 5 Ca 3995/08 – abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten über ein Weihnachtsgeld für das Jahr 2008.
Der Kläger ist seit dem 01.02.1996 bei der Beklagten gegen ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von zuletzt 3.350,00 EUR als Diplom-Ingenieur beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeitsvertrages vom 03.01.1996. In diesem heißt es unter Ziffer 6:
„Gratifikation:
Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder durch Tarifvertrag nicht vorgeschriebene Leistungen, wie Prämien, Zulagen, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Weihnachtsgratifikationen gewährt, erfolgen sie freiwillig [...] Weiterlesen
“Sonderzahlung – Freiwilligkeitsvorbehalt und betriebliche Übung”