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Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen)
Az: 17 Sa 619/09
Urteil vom 16.07.2009
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 24.03.2009 – 3 Ca 565/08 O – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schmerzensgeld.
Sie ist seit dem 01.06.1991 bei der Beklagten als Verkaufsstellenverwalterin in H1 gegen ein Bruttomonatsgehalt von 2.600,00 € tätig und am 18.10.1953 geboren.
Dem Arbeitsverhältnis liegt ein Arbeitsvertrag vom 01.06.1991 (Bl. 174, 175 d.A.) zugrunde.
Wegen der Aufgaben einer Verkaufsstellenverwalterin wird auf den Vortrag der Beklagten mit Schriftsatz vom 30.07.2008 (Bl. 140, 141 d.A.) nebst Anlage (Bl. 176, 178 d.A.) Bezug genommen.
In den [...] Weiterlesen
“Schmerzensgeld wegen Abmahnungen”