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Rechtsanwälte Kotz GbR

Koch – ordentliche Kündigung wegen Abweichung vom Speiseplan

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Landesarbeitsgericht Hamm
Az.: 3 Sa 1713/05
Urteil vom 16.11.2005
Vorinstanz: Arbeitsgericht Minden, Az.: 1 (3) Ca 687/04

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 28.06.2005 – Az: 1 (3) Ca 687/05 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Tatbestand:
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Der Kläger ist seit dem 15.02.2002 als Küchenleiter bei der Beklagten, die ein Unternehmen zur Seniorenbetreuung führt, beschäftigt.
Grundlage der Beschäftigung ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vom 15.02.2002, nach dem der Kläger als Küchenleiter eingestellt wird und seine Tätigkeit in H4xxxxxxx zu erfüllen hat.
Nach der von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Stellenbeschreibung obliegt dem Kläger unter anderem die Leitung des Küchenpersonals, die Organisation und Koordination der Küche unter Berücksichtigung der gegebenen Maßnahmen, eine ansprechende Speisenversorgung sowie die Sicherstellung der fachgerechten täglichen Arbeit der Küche. Den Mitarbeitern in der Küche ist der Kläger nach Ziffer 4. der Stellenbeschreibung weisungsbefugt.
Der Kläger erzielte zuletzt einen monatlichen Bruttoverdienst in Höhe von 2.100,– €.
Ob die Beklagte mehrere hundert Arbeitnehmer, wie der Kläger behauptet, oder lediglich 44 Arbeitnehmer beschäftigt, wie die Beklagte behauptet, ist unter den Parteien streitig.
Ein Betriebsrat besteht bei der Beklagten nicht.
Unter dem 23.09.2003 erhielt der Kläger eine Abmahnung, die nach rechtskräftigem Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 16.06.2004 im Verfahren 2 Ca 2560/03 aus der Personalakte entfernt werden musste.
Eine weitere Abmahnung erhielt der Kläger am 23.06.2004 wegen wiederholter Beschimpfung der Hauswirtschaftsleiterin B3xxxxxxxx der Beklagten.
Ebenfalls am 23.06.2004 entzog die Beklagte dem Kläger die Küchenleiterfunktion und teilte ihm mit, er werde als Koch weiterbeschäftigt. Dem vom Kläger im Verfahren 3 Ca 1168/04 vor dem Arbeitsgericht Minden geltend gemachten Begehren auf Beschäftigung als Küchenleiter gab das Arbeit[…]


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