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Oberlandesgericht Düsseldorf
Az.: I-24 W 53/08
Beschluss vom 25.07.2008
Vorinstanz: Landgericht Duisburg, Az.: 12 O 21/08
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 13. Juni 2008 -Einzelrichter- in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 08. Juli 2008 wird zurückgewiesen.
Gründe:
I.
Die gemäß §§127 Abs. 2 S. 2, 1. Altn., 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 ZPO an sich statthafte und auch im Übrigen zulässige (sofortige) Beschwerde ist in der Sache unbegründet. Das Landgericht hat dem Kläger zu Recht die beantragte Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verweigert, § 114 ZPO. Das bis zum 28. Februar 2009 befristete Mietvertragsverhältnis ist durch die fristlose Kündigung des Klägers (Mieter) [...] Weiterlesen
“Mietvertragskündigung aufgrund Krebserkrankung”