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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 2 Sa 17/14 – Urteil vom 20.05.2014
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 04.12.2013 – 1 Ca 1190 b/13 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Der Kläger ist am …1952 geboren und seit dem 25.09.2001 bei der Beklagten in deren Zweigstelle in E… als Sachbearbeiter beschäftigt. Das Bruttomonatsgehalt beträgt 3.831,24 EUR. Der Kläger ist mit den Aufgaben eines Ausbildungsberaters betraut. Seine wesentlichen Aufgaben ergeben sich aus Anlage B2 (Bl. 32 d.A.).
Am 06.06.2013 wandte sich Herr F… S… um 10:31 Uhr mit folgender E-Mail an den Kläger:
„Sehr geehrter Herr Z…,
hiermit möchte ich mich für die mündliche Ergänzungsprüfung im [...] Weiterlesen
“Abmahnung wegen unfreundlichem Verhalten”