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Verdachtskündigung – Erwerb von Betäubungsmitteln auf dem Werksgelände des Arbeitgebers

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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg – Az.: 17 Sa 28/13 – Urteil vom 23.05.2014

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 26.09.2013 – 17 Ca 1658/13 – wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen auf die fristlose Kündigung der Beklagten vom 28. Januar 2013 oder auf die hilfsweise fristgerechte Kündigung der Beklagten vom 29. Januar 2013 geendet hat. Außerdem fordert der Kläger von der Beklagten Zahlung des abgerechneten Entgelts für den Monat Januar 2013.

Der am … September 1983 geborene Kläger ist geschieden und hat zwei Kinder. Seit dem 11. September 2000 ist er bei der Beklagten beginnend mit einer Ausbildung als Anlagenwart zu zuletzt € 4.387,92 brutto monatlich tätig. Die Beklagte stellt Kraftfahrzeuge her. Sie beschäftigt mehr als zehn Arbeitnehmer. Für ihren Betrieb ist ein Betriebsrat gebildet.

Der Kläger arbeitete mit seinem Kollegen M. in einer Schicht. Sein Kollege M. verkaufte Betäubungsmitteln, unter anderem auch an den Kläger. Deswegen wurde der Kläger am 22. Mai 2012 von der Kriminalpolizei als Beschuldigter nach Belehrung über sein Aussageverweigerungsrecht und über sein Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen, wie folgt vernommen:

Symbolfoto: Von ShutterDivision /Shutterstock.com

„Auf Frage:

…erzählte ich ihm davon (Herrn M. )…, dass ich gern wieder mal eine Nase ziehen würde. Er sagte mir, dass er mir etwas besorgen könne. 2 Wochen später oder so hat er mich dann darauf angesprochen und mich gefragt, ob ich noch 1 g will und ich habe das bejaht. Wann das genau war, kann ich nicht sagen, ich kann nur schätzen, es war schon etwas wärmer, vielleicht März oder April.

Frage: Wann spätestens war das?

Antwort: Ich kann das leider nicht sagen, später als im Sommer war das aber ganz sicher nicht. Ich denke mal, dass das gerade so um das Ende vom 1. Quartal gewesen ist. Wie das genau war, als er mir das erste Mal 1 g gegeben hat, weiß ich nicht mehr sicher, ich glaube, er hat es mir mit ins Geschäft gebracht, ich glaube, ich ha[…]


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