Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
LSG Berlin-Brandenburg
Az: L 22 U 175/08
Urteil vom 15.07.2010
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 09. August 2007 wird zurückgewiesen.
Die Klage gegen den Bescheid vom 22. Oktober 2007 wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Verfahren vor dem Landessozialgericht nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Im Streit ist die Zahlung einer höheren als der der Klägerin bisher gewährten Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung für die Folgen eines Arbeitsunfalls vom 14. März 2005.
Die 1965 geborene Klägerin stürzte in Ausübung ihrer Tätigkeit als Zeitungszustellerin am 14. März 2005. Nach dem Bericht des Durchgangsarztes …………, bei dem die Klägerin am selben Tage gegen 05.50 Uhr eingetroffen [...] Weiterlesen
“Unfallrente für Zeitungszusteller nach Arbeitsunfall”