Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Toilettengang im Krankenhaus ist nicht unfallversichert

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Hessisches Landessozialgericht
Urteil vom 14.12.2006
Az.: L 8/14 KR 357/04
Vorinstanz: Sozialgericht Frankfurt, Az.: S 8 U 2996/01, Urteil vom 28.10.2004

Entscheidung:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 28. Oktober 2004 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Die Beteiligten streiten um die Erstattung der Aufwendungen der Klägerin für die Behandlungskosten ihrer Versicherten, G. B., aus Anlass eines Unfalls am 27. November 2000 während einer stationären Rehabilitationsmaßnahme.
Die Versicherte wurde am 10. November 2000 in der Klinik R. in S. im Alter von 76 Jahren zur stationären Anschluss-Rehabilitation nach einer Krankenhausbehandlung wegen einer komplizierten Cholecysitis mit wiederholter Erfordernis einer Laparatomie aufgenommen. Nach dem Entlassungsbericht der Klinik R. trat bei der Versicherten wenige Tage nach ihrer Aufnahme eine starke Verschlechterung des Allgemeinzustandes auf. Nachdem die Versicherte zunehmend mobilisiert werden konnte, sei es am 27. November 2000 zu einem nicht-synkopalem Sturz auf die rechte Hüfte gekommen. Dabei habe sich die Versicherte einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen, der operativ im Kreiskrankenhaus G. versorgt worden ist.

Nach dem Bericht des Durchgangsarztes K. stolperte und stürzte die Versicherte am 27. Oktober 2000 beim Gang zur Toilette. Nach dem Unfallbericht der Versicherten stürzte sie am 27. November 2000 um ca. 19:30 Uhr in ihrem Zimmer in der Klinik R. in Anwesenheit ihres Ehemanns. Eine Ursache des Unfalls konnte sie nicht nennen und gab weiter an, sie sei im beleuchteten Zimmer vom Stuhl aufgestanden und ohne ersichtlichen Grund nach zwei, drei Schritten gefallen.

Die Klägerin meldete mit Schreiben vom 30. November 2000 bei der Beklagten einen Erstattungsanspruch in Bezug auf die angefallenen Kosten der Krankenhausbehandlung und des Krankentransports ihrer Versicherten an.

Die Klinik R. gab auf einem Formular der Beklagten am 15. Januar 2001 an, der Unfall der Versicherten habe sich auf dem Gang zur Toilette (Nasszelle) innerhalb ihres Zimmers ereignet. Sie sei über Hausschuhe gestolpert und sei im Zeitpunkt des Unfalls „recht[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv