Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Stundenten im Praktikum sind sozialversicherungspflichtig

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Sozialgericht Dortmund
Az.: S 10 RA 79/04
Urteil vom 18.04.2007

Entscheidung:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten. Die Klägerin trägt die Gerichtskosten.
Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.
Der Streitwert wird auf 2697,38 EUR festgesetzt.

Tatbestand:
Die Klägerin, eine Maschinenfabrik GmbH, beschäftigt seit dem 01.08.2003 drei, dem Rechtsstreit beigeladene, Studenten der Universität T. Diese Studenten erhalten eine praxisorientierte Ausbildung nach dem Dualen System zum Diplom-Ingenieur für Elektrotechnik der Universität T. Die Studienzeit beträgt nach der Studienordnung der Universität T für den Fachbereich Elektrotechnik sieben Semester. Diese setzt sich zusammen aus sechs Semestern mit Vorlesungen und praktischer Ausbildung und einem Semester mit einer Abschlussarbeit. Die Industrieausbildung und das universitäre Studium wechseln einander ab. Die Wahl des Betriebes ist dem Praktikanten überlassen [vgl. Gliederungspunkt 2) der Praktikantenordnung]. Der Praktikant untersteht nach der Praktikumsordnung in jeder Hinsicht der Betriebsordnung. Er selbst verantwortet die Einhaltung der Richtlinien der Praktikantenordnung. Erforderlich sind für das Grund- und Hauptstudium je ein Praktikum im Rahmen von 13 Wochen.
Die Klägerin schloss mit den Beigeladenen zu 1) bis 3) Praktikantenverträge, auf die Bezug genommen wird. Gegenstand der Verträge „sind zugleich wissenschaftliche und praxisorientierte Ausbildung nach dem Dualen System zum Diplom-Ingenieur Maschinenbau (D 1) an den Lernorten Universität T und in dem ausbildenden Betrieb“.

Anlässlich einer Betriebsprüfung nach § 28 p Abs. 1 des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IV) stellte die Beklagte mit Bescheid vom 17.03.2004 in der Zeit vom 01.01.1999 bis 31.10.2003 u. a. die Versicherungspflicht der im Dualen Studiengang studierenden Beigeladenen zu 1) bis 3) fest und forderte eine sich hieraus ergebende Nachforderung in Höhe von 2.697,38 Euro inklusive Säumniszuschläge. Personen, die im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ein „praxisbezogenes Studium“ absolvieren, seien während der gesamten Dauer des Ausbildungsverhältnisses als zur Berufsausbildung beschäftigte Mitarbeite[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv