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Bundessozialgericht
Az.: B 11a/11 AL 69/04 R
Urteil vom 17.11.2005
Vorinstanz: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Entscheidung:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2004 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
Gründe:
I.
Die Beteiligten streiten über den Eintritt einer Sperrzeit nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
Der im Oktober 1943 geborene Kläger war seit 1987 bei der Firma K. bzw K. KG – im Folgenden: KG – beschäftigt, zuletzt als leitender Angestellter. Für sein Arbeitsverhältnis mit der KG galt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende des Vierteljahres. Um einer Kündigung zuvorzukommen, die zum selben Zeitpunkt drohte, schloss der Kläger am 30. August 1999 [...] Weiterlesen
“Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag: Keine bei drohendem Arbeitsplatzverlust”