LSG Berlin-Brandenburg
Az: L 22 U 175/08
Urteil vom 15.07.2010
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 09. August 2007 wird zurückgewiesen.
Die Klage gegen den Bescheid vom 22. Oktober 2007 wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Verfahren vor dem Landessozialgericht nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Im Streit ist die Zahlung einer höheren als der der Klägerin bisher gewährten Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung für die Folgen eines Arbeitsunfalls vom 14. März 2005.
Die 1965 geborene Klägerin stürzte in Ausübung ihrer Tätigkeit als Zeitungszustellerin am 14. März 2005. Nach dem Bericht des Durchgangsarztes …………, bei dem die Klägerin am selben Tage gegen 05.50 Uhr eingetroffen war, war die Klägerin beim Aussteigen aus dem Pkw beim Zustellen der Zeitung auf Schneeglätte ausgeglitten und gestürzt. Als Befund erhob der Durchgangsarzt: rechtes OSG mit Schwellung, Hämatom und Druckschmerz am Malleolus lat., massive Schmerzangabe, angedeutete Achsenfehlstellung, Trophik, Motorik und Sensibilität erhalten. Das Röntgenergebnis beurteilte er wie folgt: Dislozierte bimalleoläre Fraktur mit Abriss des Volkmann`schen Dreiecks. Er diagnostizierte eine trimalleäoläre Luxationsfraktur re. OSG. Der Facharzt für Chirurgie Dr. D, bei dem die Klägerin um 07.41 Uhr am 14. März 2005 eingetroffen war, erhob als Befund: Schwellung und Schmerz re., OSG DS über Außenknöchel, Fehlstellung OSG li., D/M/S peripher intakt. Erstdiagnose eine OSG-Fraktur rechts. Unfallunabhängig liege ein Zustand nach Meniskusresektion links vor.
Die Klägerin wurde stationär behandelt im -Klinikum C in der Zeit vom 14. März 2005 bis 09. April 2005 mit der Diagnose einer Sprunggelenksluxationsfraktur. Es erfolgte dort eine Plattenstabilisierung am Außenknöchel und eine Verschraubung des Innenknöchels und des Volkmann`schen Dreiecks. Der postoperative Verlauf wurde als komplikationslos beschrieben im Arztbericht von Dr. D und Dr. L 08. April 2005.
Im September 2005 beantragte die Klägerin bei der Beklagten, ihr ab 22. September 2005 eine Verletztenrente zu zahlen.
Im Bericht vom 17. Oktober 2005 teilte der Chefarzt […]