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SG Kassel
Az: S 11 AL 1435/03
Urteil vom 23.03.2006
Der Bescheid vom 12.02.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17.06.2003 wird abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, vom 01.02.2003 bis 31.07.2003 auch an die Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin S.S., M.F., A.B. und W.L. Kurzarbeitergeld in gesetzlichem Umfang zu gewähren.
Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen.
Tatbestand:
Streitig ist die Gewährung von Kurzarbeitergeld an die vier Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin.
Im Betrieb der Klägerin geht es im Wesentlichen um Druckvorlagenherstellung, unter anderem für Werbe-, Informations- und Prospektmaterial sowie Anzeigen und regelmäßig erscheinende Verbandszeitungen. In 2003 waren im Betrieb der Klägerin sechs Personen beschäftigt, davon vier als Geschäftsführer, die jeweils zu gleichen Teilen [...] Weiterlesen
“Kurzarbeitergeld – Gesellschafter Geschäftsführer – Arbeitnehmereigenschaft”