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Finanzamt darf für die Postbarauszahlung Gebühren verlangen!
Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Az.: 3 R 2174/99
Verkündet am 15.12.2000
In dem Finanzrechtsstreit wegen Abrechnungsbescheid für Einkommensteuer 1998 hat der 3. Senat des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz auf die mündliche Verhandlung vom 15. Dezember 2000 für Recht erkannt:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Tatbestand:
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Kläger die Kosten für eine Postbarauszahlung in Höhe von 408,– DM übernehmen müssen.
Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In der Einkommensteuererklärung für 1998 hatten die Kläger in den Zeilen 14 und 15 des Mantelbogens keine Angaben zu einer Bankverbindung gemacht. Aufgrund der Veranlagung ergab sich [...] Weiterlesen
“Keine Angaben über die Bankverbindung im Mantelbogen zur Einkommenssteuererklärung”