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Rechtsanwälte Kotz GbR

Steuerberaterhaftung – Verjährung von Schadensersatzansprüchen – Beiträge Arbeitslosenversicherung

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OLG Koblenz 
Urteil vom 06.07.2007 
Az.: 10 U 1477/06
Vorinstanz: LG Koblenz, Az.: 15 O 581/05

Der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat auf die mündliche Verhandlung vom 15. Juni 2007 für R e c h t erkannt:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 4. Oktober 2006 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nach Maßgabe der Gründe zugelassen.

G r ü n d e :
I.
Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus steuerlicher Fehlberatung geltend.
Die Beklagte zu 1. betreibt ein Steuerberaterbüro, deren geschäftsführende Gesellschafterinnen die Beklagte zu 2. und die Beklagte zu 3. sind.
Im Frühjahr 1990 suchten der Kläger und seine Ehefrau S… K… das Büro der Beklagten zu 2., die das Ehepaar bereits etwa zehn Jahre steuerlich beraten hatte, auf. Frau K… beabsichtigte, eine Firma zu gründen, wobei der Kläger den technischen Bereich eigenverantwortlich leiten und Frau K… den kaufmännischen Bereich führen sollte. Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Beklagte auf die geplante eigenverantwortliche Tätigkeit des Klägers hingewiesen wurde.
In der Folgezeit wurde das Unternehmen wie beabsichtigt gegründet. Der Kläger unterzeichnete mit Wirkung zum 1. Mai 1991 einen Arbeitsvertrag (GA 13 – 14) als technischer Angestellter, dementsprechend wurden für ihn auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
Nach einer Überprüfung im Jahre 2004 stellte die T… Krankenkasse mit Bescheid vom 11. November 2004 (GA 15 – 17) fest, dass zu keiner Zeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des Klägers mit seiner Ehefrau als Firmeninhaberin bestanden hatte. Die Bundesagentur für Arbeit zahlte daraufhin die für den Kläger entrichteten Bei[…]


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