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Finanzgericht Baden-Württemberg
Az: 6 K 2473/09
Urteil vom 28.02.2011
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist, ob die Klägerin AfA für einen Jaguar E-Type Baujahr 1973 als Betriebsausgaben abziehen kann.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin, Herr …., erwarb mittels Kaufvertrages vom 2. Mai 2001 einen Jaguar E-Type Serie 3 Roadster V12 Baujahr 1973, zweitürig, 5,3 l Hubraum, 272 PS (auf die Lichtbilder auf Bl. 43 bis 45 der Akten wird Bezug genommen) für 105.500 DM (53.941,29 €). Die Klägerin, deren Geschäftszweig die Herstellung von … ist, war als Eigentümerin im Kfz-Brief aufgeführt, der Kaufvertrag war aber zwischen dem Verkäufer und Herrn [...] Weiterlesen
“Oldtimer (betrieblich genutzt) – AFA-Abzug”