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Sächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund ungeklärter Drogenkonsum-Behauptung
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Antragstellers gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis abgewiesen. Das Gericht bestätigt, dass der Antragsteller ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, aufgrund des Nachweises von Betäubungsmitteln in seinem Blut, insbesondere Amphetamin und Methamphetamin. Der Antragsteller konnte keine plausible Erklärung für den Drogenkonsum liefern, und es gab keine Anhaltspunkte für eine Verwechselung oder Verunreinigung der Blutprobe.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 B 193/14 [toc]
Die Herausforderung der unbewussten Drogeneinnahme im Rechtskontext
Die Behauptung einer unbewussten Einnahme von Betäubungsmitteln ist ein häufig diskutiertes Thema in rechtlichen Auseinandersetzungen. Laut verschiedenen Gerichtsurteilen, wie dem Beschluss des VG Bayreuth vom 30.12.2020 (B 1 S 20.1308), [...] Weiterlesen
“Behauptung der ungewollten Einnahme von Betäubungsmitteln”