Fahrerlaubnisentzug bei zweimaligem Cannabis-Konsum: Gericht betont fehlendes Trennungsvermögen und erhöhte Verkehrsgefährdung
In diesem Urteil des VG München (Az.: M 6b S 14.5608 vom 15.01.2015) wurde die Fahrerlaubnisentziehung eines jungen Mannes bestätigt. Der Betroffene hatte mindestens zweimal Cannabis konsumiert und war unter dem Einfluss von THC Auto gefahren. Das Gericht sah in diesem Verhalten ein unzureichendes Trennungsvermögen zwischen Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr, was die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigte.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabis-Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr.
Der Antragsteller hatte mindestens zweimal Cannabis konsumiert.
Erklärung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß §§ 3 Abs. 1 StVG, 46 Abs. 1 FeV.
Fehlendes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren als Hauptgrund für die Entziehung.
THC-Werte im Blut belegen den Drogenkonsum zeitnah zur Verkehrskontrolle.
Erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer durch Drogenfahrten.
Ablehnung der Argumentation, es habe sich um einen einmaligen Probierkonsum gehandelt.
Interessen der Allgemeinheit überwiegen gegenüber den persönlichen Interessen des Antragstellers.
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Fahrerlaubnisentziehung bei erstmaligem Probierkonsum von Drogen: Eine Herausforderung für Betroffene
Eine Fahrerlaubnisentziehung kann auch bei erstmaligem Probierkonsum von Drogen drohen, wenn der Betroffene diesen nicht plausibel darlegen kann. Laut dem Beschluss des VGH München vom 03.11.2021 obliegt es dem Betroffenen, einen ersten oder einmaligen Konsum glaubhaft darzulegen. In einigen Fällen wurde jedoch eine gesteigerte Mitwirkungspflicht im Falle der Behauptung eines erstmaligen Cannabiskonsums gefordert, wie in einem Beschluss des VGH München vom 25.06.2020.
Es ist wichtig, dass der Betroffene einen erstmaligen Probierkonsum glaubhaft und konkret darlegt, um einer Fahrerlaubnisentziehung entgegenzuwirken. Dabei sollten auch Umstände wie die Uhrzeit und der Verke[…]