Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall mit fließendem Verkehr bei Ein- bzw. Anfahren – Anscheinsbeweis

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Beklagte haftet vollständig für Schaden durch fehlerhaftes Ein- bzw. Anfahren im fließenden Verkehr
Das Amtsgericht Essen hat in seinem Urteil vom 14.01.2015 (Az.: 17 C 210/14) entschieden, dass die Beklagten der Klägerin Schadensersatz in Höhe von 906,18 € zuzüglich Zinsen schulden. Der Unfall wurde durch ein fehlerhaftes Ein- bzw. Anfahren der Beklagten vom Fahrbahnrand verursacht. Es wurde kein Anscheinsbeweis erbracht, der die Beklagten entlastet hätte. Die Haftungsverteilung basiert auf der Verletzung der Sorgfaltspflichten beim Einfahren in den fließenden Verkehr.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 17 C 210/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Schadensersatzforderung: Die Klägerin hat einen berechtigten Schadensersatzanspruch gegen die Beklagten.
Unfallhergang: Der Unfall entstand beim Ein- bzw. Anfahren der Beklagten in den fließenden Verkehr.
Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung: Die Beklagte zu 1 verletzte ihre Sorgfaltspflicht gemäß § 10 StVO beim Einfahren in den Verkehr.
Kein Anscheinsbeweis: Die Beklagten konnten den Anscheinsbeweis, der für sie spricht, nicht erschüttern.
Haftungsverteilung: Die Haftungsverteilung basiert auf den jeweiligen Verursachungsbeiträgen der Parteien.
Keine Mithaftung der Klägerin: Ein möglicher Fahrstreifenwechsel der Klägerin führt nicht zu einer Mithaftung.
Vollständige Haftung der Beklagten: Die Beklagte zu 1 haftet vollständig für den entstandenen Schaden.
Zinsanspruch: Der Zinsanspruch der Klägerin ist ab dem 31.08.2014 gerechtfertigt.

[toc]
Verkehrsunfall bei Ein- und Anfahren: Der Anscheinsbeweis im Fokus
Beim Ein- oder Anfahren in den fließenden Verkehr kann es zu Unfällen kommen, bei denen der Anscheinsbeweis eine wichtige Rolle spielt. Dieser Beweis geht davon aus, dass der Ein- oder Anfahrende den Unfall verursacht hat, da von ihm ein Höchstmaß an Sorgfalt verlangt wird. Allerdings kann der Anscheinsbeweis durch den Ein- oder Anfahrenden erschüttert werden, wenn er nachweisen kann, dass er alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat und den Unfall nicht verursacht hat.

In solchen Fällen ist es wichtig, die Umstä[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv