Sorgfaltspflichtverletzung: Kein Schadensersatz für sorgfaltswidrig abbiegenden Fahrer
Das Oberlandesgericht München bestätigte das Urteil des Landgerichts München I, wonach der Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall hat, bei dem sein Fahrzeug beim Abbiegen mit einem überholenden Fahrzeug kollidierte. Der Kläger wurde für den Unfall als überwiegend verantwortlich befunden, da er sorgfaltswidrig abgebogen war. Die Berufung des Klägers wurde abgelehnt, und er muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Abweisung der Berufung: Das OLG München wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I zurück.
Kein Schadensersatzanspruch: Der Kläger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, da er beim Abbiegen sorgfaltswidrig handelte.
Verantwortlichkeit des Klägers: Der Unfall wurde überwiegend durch den Kläger verursacht und verschuldet.
Beweislast: Die Beklagten konnten nachweisen, dass der Kläger beim Abbiegen gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen hat.
Anscheinsbeweis: Ein Anscheinsbeweis sprach dafür, dass der Kläger den Unfall verursacht hat.
Beteiligung des überholenden Fahrzeugs: Der Beitrag des überholenden Fahrzeugs zur Unfallverursachung wurde als vernachlässigbar angesehen.
Kosten des Verfahrens: Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Keine Revision zugelassen: Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
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Verkehrsunfälle: Sorgfaltswidriges Abbiegen und Überholen
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