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Fahrerlaubnisentziehung- Widerlegung eines Urintests durch Bluttests

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Fahrerlaubnisentzug trotz negativer Blutprobe: Gericht bestätigt Entscheidung aufgrund positiven Urintests
Der Beschluss des VG Ansbach (Az.: AN 10 S 14.01946) vom 14.01.2015 bestätigt die Entziehung der Fahrerlaubnis eines österreichischen Staatsbürgers in Deutschland aufgrund von Drogenkonsum. Trotz Widerlegung durch einen negativen Bluttest, wurde der Urintest, der positiv auf Kokain und THC reagierte, sowie die eigene Aussage des Antragstellers über Drogenkonsum als ausreichender Beweis angesehen. Die Einwände des Antragstellers wurden nicht als stichhaltig erachtet, und seine Fahrerlaubnis wurde entzogen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: AN 10 S 14.01946 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Entzug der Fahrerlaubnis eines österreichischen Staatsbürgers in Deutschland wegen Drogenkonsum.
Positive Reaktion des Urintests auf THC und Kokain, trotz negativem Bluttest.
Eigene Aussage des Antragstellers über Drogenkonsum wurde gegen ihn verwendet.
Negatives Bluttest-Ergebnis konnte die Urintestergebnisse nicht widerlegen.
Einzelfallbetrachtung gemäß der Fahrerlaubnisverordnung und Betäubungsmittelgesetz.
Argumentation des Antragstellers, er habe fälschlicherweise angenommen, Kokain konsumiert zu haben, wurde als unzureichend bewertet.
Sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung wurde als notwendig erachtet, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Der Antragsteller muss die Kosten des Verfahrens tragen und seinen Führerschein abgeben.

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Fahrerlaubnisentziehung und Urintests: Bluttests als Widerspruch?
Die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund eines positiven Urintests bei Verdacht auf Drogenkonsum ist ein viel diskutiertes Thema. In einigen Fällen kann ein Bluttest die Ergebnisse des Urintests widerlegen, wie das Verwaltungsgericht München entschied. Allerdings ist es wichtig, dass Betroffene im Falle eines negativen Bluttests ein Gutachten zur Widerlegung der Urintestergebnisse vorlegen, um ihre Fahrerlaubnis nicht zu verlieren. Das Verwaltungsgericht Bremen entschied in einem ähnlichen Fall, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig war, da der Betroffene kein Gutachten […]


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