Verkehrsunfall auf A57: Kläger muss Schadenersatz zurückzahlen
Das Gericht wies die Klage eines Fahrzeugführers ab, der Schadenersatz für einen Verkehrsunfall auf der Autobahn forderte. Es stellte fest, dass der Kläger selbst für den Unfall verantwortlich war, da er beim Fahrstreifenwechsel den LKW des Beklagten übersah. Folglich wurde der Kläger zur Rückzahlung bereits geleisteter Schadensersatzbeträge an die Versicherung des LKW-Fahrers verurteilt.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Abweisung der Klage: Das Gericht lehnte den Schadenersatzanspruch des Klägers ab.
Verantwortung des Klägers: Der Unfall wurde durch den Fahrstreifenwechsel des Klägers verursacht.
Beweislage: Sachverständige bestätigten, dass der Kläger den Unfall verursachte.
Widerklage: Die Versicherung des LKW-Fahrers (Beklagte zu 3) reichte erfolgreich Widerklage ein.
Rückzahlungspflicht: Der Kläger muss 2.312,63 EUR plus Zinsen an die Versicherung zurückzahlen.
Unabwendbarkeit des Unfalls für LKW-Fahrer: Der Unfall war für den LKW-Fahrer nahezu unvermeidbar.
Kosten des Rechtsstreits: Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Vorläufige Vollstreckbarkeit: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, allerdings unter Sicherheitsleistung durch die Beklagten.
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Verkehrsunfälle auf Autobahnen: Haftung bei Fahrstreifenwechseln
Ein Verkehrsunfall auf der Autobahn kann schwerwiegende Folgen haben, insbesondere wenn ein Lkw in einen Unfall verwickelt ist. In solchen Fällen ist es wichtig, die Haftungsfrage zu klären. Grundsätzlich muss der Spurwechsler auf der Autobahn erhöhte Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr nehmen. Wenn dieser Grundsatz nicht befolgt wird, haftet der Spurwechsler in der Regel allein für den Schaden.
Dies gilt auch, wenn der Lkw auf der linken Spur kollidiert, obwohl er dort eigentlich nicht fahren dürfte. In einem Fall, der in Holzkirchen: LKW-Fahrer übersieht auf Autobahn Wagen beschrieben wird, übersah ein Lkw-Fahrer beim Spurwechsel […]