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Kollision zwischen einem in Grundstückseinfahrt einbiegenden Fahrzeug und Fahrrad

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Verkehrsunfall: Beklagte zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt
Das Landgericht Hamburg hat im Fall eines Verkehrsunfalls, bei dem ein Radfahrer mit einem in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden Fahrzeug kollidierte, entschieden. Die Beklagten wurden zu Schadensersatz und Schmerzensgeld an den Kläger verurteilt. Es wurde festgestellt, dass die Beklagten für den materiellen Schaden des Klägers verantwortlich sind, da die Beklagte zu 1 beim Abbiegen die Sorgfaltsanforderungen nicht erfüllte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 331 O 15/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil

Verurteilung der Beklagten: Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt.
Haftung beim Abbiegen: Die Beklagte zu 1 hat beim Abbiegen in die Grundstückseinfahrt die Sorgfaltsanforderungen nicht erfüllt.
Schadensersatz: Der Kläger erhielt eine Entschädigung für materielle Schäden und Schmerzensgeld.
Kostenverteilung: Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen Kläger und Beklagten aufgeteilt.
Glaubhafte Zeugenaussage: Die Zeugenaussage von Zeugin E. trug zur Klärung des Sachverhalts bei.
Kein Mitverschulden des Klägers: Ein Mitverschulden des Klägers konnte nicht nachgewiesen werden.
Bewertung der Verletzungen: Das Gericht berücksichtigte die Schwere der Verletzungen des Klägers bei der Bemessung des Schmerzensgeldes.
Zukünftiger materieller Schaden: Das Gericht stellte fest, dass die Beklagten für zukünftige materielle Schäden des Klägers aufkommen müssen.

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