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Verkehrsunfall im Zusammenhang mit dem Abbiegen in Grundstückseinfahrt

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Das Oberlandesgericht Köln wies in seinem Beschluss vom 22.01.2015 die Berufung des Klägers in einem Verkehrsunfallfall zurück. Der Kläger hatte beim Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt einen Unfall verursacht. Das Gericht befand, dass der Kläger eine überwiegende Eigenverantwortung am Unfall trägt und seine Berufung aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten und fehlender Rechtsverletzungen unbegründet ist.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 19 U 154/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Zurückweisung der Berufung: Das OLG Köln lehnte die Berufung des Klägers ab, da keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Eigenverantwortung des Klägers: Das Gericht erkannte eine überwiegende Eigenverantwortung des Klägers für den Unfall an.
Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung: Der Kläger verstieß gegen § 9 Abs. 5 StVO, indem er beim Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt die Fahrbahn nicht vollständig räumte.
Beweislast: Der Kläger konnte den Anscheinsbeweis für sein alleiniges Verschulden am Unfall nicht entkräften.
Keine Rechtsverletzung oder andere Entscheidungsgrundlage: Das Gericht sah keine Rechtsverletzung oder Tatsachen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen würden.
Keine grundsätzliche Bedeutung: Die Rechtssache hatte keine grundsätzliche Bedeutung und erforderte keine mündliche Verhandlung.
Bewertung der Betriebsgefahr: Das Landgericht berücksichtigte bereits die Betriebsgefahr zu Lasten der Beklagten.
Option zur Rücknahme der Berufung: Dem Kläger wurde die Möglichkeit zur Rücknahme der Berufung zur Ersparnis von Gerichtsgebühren aufgezeigt.

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Verkehrsunfälle bei Abbiegemanövern in Grundstückseinfahrten: Rechtliche Herausforderungen und der Anscheinsbeweis
Grundstückseinfahrten und -ausfahrten stellen einen Unfallschwerpunkt im Straßenverkehr dar. Insbesondere bei einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Abbiegen in ein Grundstück kann nach der Lebenserfahrung von einem Unfall im Zusammenhang mit dem Linksabbiegen ausgegangen werden. In solchen Fällen greift der Anscheinsbeweis gegen den Linksabbieger, und es ist wichtig, die genauen Umstände des Unfalls zu klären, um d[…]


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