Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
Führerschein entzogen – Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach Entziehung
I. Einleitung
Mit der Wiedererteilung bzw. der Neuerteilung ist die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach Entziehung oder Verzicht der alten Fahrerlaubnis gemeint. Für die Wiedererteilung gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für die Ersterteilung, d.h. die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet und befähigt ist. Die Behörde ordnet nach § 20 Abs. 2 FeV eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. In der Regel geht die Fahrerlaubnisbehörde auch nach einigen Jahren, immer noch davon aus, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten noch besitzt, so dass der [...] Weiterlesen
“Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (FeV)”