Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gleichbehandlungsgrundsatz – Unkündbarkeitsregelung Sozialplan

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Betriebsbedingte Kündigung trotz Sozialplan? Unkündbarkeitsregelung im Fokus
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, das eine betriebsbedingte Kündigung als rechtswidrig ansah. Die Kündigung verstieß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und war aufgrund fehlerhafter Sozialauswahl sozial ungerechtfertigt. Zudem wurde festgestellt, dass die Unkündbarkeitsregelung im Sozialplan, die bestimmte Arbeitnehmer ausschloss, unzulässig war.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 1694/14  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Bestätigung des Urteils: Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung als rechtswidrig eingestuft. Diese Entscheidung wurde vom Landesarbeitsgericht bestätigt.
Gleichbehandlungsgrundsatz: Die Herausnahme bestimmter Arbeitnehmer aus der Unkündbarkeitsregelung verstieß gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Fehlerhafte Sozialauswahl: Die Kündigung wurde als sozial ungerechtfertigt angesehen, da eine korrekte Sozialauswahl fehlte.
Unzulässigkeit der Unkündbarkeitsregelung: Die im Sozialplan getroffene Unkündbarkeitsregelung war wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gültig.
Kein wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung: Die Beklagte konnte keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darlegen.
Tarifvertragliche Regelungen: Die Betriebsvereinbarung verstieß gegen § 77 Abs. 3 BetrVG, da sie in Konkurrenz zu tarifvertraglichen Regelungen stand.
Keine Umdeutung möglich: Eine Umdeutung der ordentlichen Kündigung in eine außerordentliche Kündigung war nicht möglich.
Kostenübernahme durch die Beklagte: Die Beklagte trägt die Kosten des erfolglosen Rechtsmittels.

[/themify_bo[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv