Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte, dass der Kläger in der passiven Phase seiner Altersteilzeit keinen Anspruch auf den geldwerten Vorteil aus der Nutzung eines Dienstwagens sowie keine Urlaubsabgeltung hat. Die Entscheidung basiert auf den spezifischen Regelungen des Arbeitsvertrags und der Altersteilzeitvereinbarung.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 19 Sa 1093/14 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Berufung des Klägers abgewiesen: Das Hessische Landesarbeitsgericht wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main zurück.
Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung: Der Kläger hat keinen Anspruch auf Entschädigung für den Verlust der privaten Nutzung des Dienstwagens während der passiven Altersteilzeit.
Rolle des Anstellungsvertrags: Der Anstellungsvertrag und die Dienstwagenvereinbarung waren maßgebend für die Entscheidung, insbesondere die Regelungen zur Dienstwagennutzung.
Bedeutung der passiven Altersteilzeit: In der passiven Phase der Altersteilzeit entfällt die Notwendigkeit eines Dienstwagens für dienstliche Zwecke.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und ihre Kontrolle: Die Regelungen im Arbeitsvertrag des Klägers galten als allgemeine Geschäftsbedingungen und unterlagen der rechtlichen Kontrolle.
Urlaubsanspruch und Umrechnungsgrundsatz: Der Kläger hatte keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung, da ihm nur ein anteiliger Urlaubsanspruch zustand.
Keine Revision zugelassen: Das Gericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu.
Kostenentscheidung zuungunsten des Klägers: Der Kläger muss die Kosten der Berufung tragen.
[toc]
Der geldwerte Vorteil durch die private Nutzung eines Dienstwagens kann auch während der passiven Phase der Altersteilzeit ein wichtiger Bestandteil des Gehalts sein. Laut Arbeitsrecht muss eine geldwerte, unteilbare Leistung wie die Dienstwagennutzung auch im Teilzeitverhältnis ungeteilt zur Verfügung stehen.
Allerdings ist es entscheidend, die vertraglichen Vereinbarungen zur Altersteilzeit und zur Dienstwagennutzung zu prüfen, um fe[…]