Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ausschluss ordentlicher Kündigungen durch Sozialplan – Gleichbehandlungsgrundsatz

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung, die aufgrund eines Sozialplans ausgesprochen wurde. Der Sozialplan schloss bestimmte Arbeitnehmer vom Kündigungsschutz aus, was das Gericht als Verstoß gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz wertete. Die Kündigung der Klägerin wurde daher als rechtswidrig angesehen, da keine sachliche Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung vorlag und eine fehlerhafte Sozialauswahl stattfand.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 1619/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Bestätigung der Unwirksamkeit der Kündigung: Das Gericht bestätigte, dass die betriebsbedingte Kündigung der Klägerin rechtswidrig war.
Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz: Der Ausschluss bestimmter Arbeitnehmer vom Kündigungsschutz im Sozialplan verletzte den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Keine sachliche Rechtfertigung: Für die Ungleichbehandlung durch den Sozialplan fehlte eine sachliche Rechtfertigung.
Fehlerhafte Sozialauswahl: Die Kündigung war zudem wegen einer fehlerhaften Sozialauswahl sozial ungerechtfertigt.
Unkündbarkeitsregelung: Die Klägerin konnte sich auf die Unkündbarkeitsregelung im Sozialplan berufen.
Unzulässigkeit der außerordentlichen Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen war nicht gerechtfertigt.
Bedeutung des Tarifvorbehalts: Die Regelungen zur Unkündbarkeit im Betriebsvereinbarung waren möglicherweise wegen Verstoßes gegen den Tarifvorbehalt unwirksam.
Berufung der Beklagten erfolglos: Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin wurde zurückgewiesen, und die Beklagte musste die Kosten des Rechtsmittels tragen.

[/themify_[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv