Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Kündigung einer Nutzungs- und Beratungsvereinbarung bei Vertrauensstellung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG Hamm: Kündigung einer Nutzungs- und Beratungsvereinbarung bei Vertrauensstellung bestätigt
Das OLG Hamm wies die Berufung einer Klägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Detmold zurück, das eine fristlose Kündigung einer Nutzungs- und Beratungsvereinbarung betraf. Die Entscheidung begründet sich darauf, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat und keine grundsätzliche Bedeutung für die Rechtsfortbildung oder Rechtseinheitlichkeit besitzt. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsmittels, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 17 U 143/14  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Rückweisung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Detmold.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsmittels.
Vorläufige Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils ohne Sicherheitsleistung.
Festsetzung des Streitwerts auf 12.865,56 EUR.
Keine Aussicht auf Erfolg der Berufung wegen Übereinstimmung mit den Gründen des erstinstanzlichen Urteils.
Keine grundsätzliche Bedeutung für die Rechtsfortbildung oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.
Die Nutzungs- und Beratungsvereinbarungen vom 31.05.2012 wurden als einheitliches Rechtsgeschäft betrachtet.
Wirksame fristlose Kündigung gemäß § 627 Abs. 1 BGB durch die Beklagte.

Sind Sie mit einer fristlosen Kündigung einer Nutzungs- und Beratungsvereinbarung konfrontiert und benötigen rechtliche Unterstützung? Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und eine erste Einschätzung Ihres Falls. Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu können. → Jetzt Ersteinschätzung anfragen

[toc]

Die fristlose Kündigung einer Nutzungs- und Beratungsvereinbarung bei Vertrauensstellung ist ein komplexes Thema im Rechtsbereich. Laut § 627 BGB ist eine fristlose Kündigung bei Dienstverhältnissen, die kein Arbeitsverhältnis sin[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv