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Verdachtskündigung – Anforderungen an Dringlichkeit des Verdachts

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Arbeitsgerichtsurteil: Verdachtskündigung wegen Vertrauensmissbrauchs unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Verdachtskündigung eines Arbeitnehmers wegen Zeitbetrugs ungültig ist. Die Kündigung erfüllte nicht die erforderliche Dringlichkeit des Verdachts und die Beklagte konnte keine ausreichenden Beweise für ein Fehlverhalten des Klägers vorlegen. Zudem wurde die Kündigung mangels vorheriger Abmahnung als unverhältnismäßig betrachtet.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 Sa 703/14  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Ungültigkeit der Verdachtskündigung: Die Kündigung aufgrund des Verdachts des Zeitbetrugs wurde als ungültig erklärt.
Fehlende Beweise: Die Beklagte konnte keinen dringenden Verdacht nachweisen, dass der Kläger systematisch Arbeitszeit erschlichen hat.
Unzureichende Beweislage: Es gab keine klaren Beweise für das Fehlverhalten des Klägers während der Abwesenheitszeiten.
Anhörung des Betriebsrats: Die Anhörung des Betriebsrats durch die Beklagte wurde als unzureichend angesehen.
Verhältnismäßigkeit und Abmahnung: Das Gericht sah die Kündigung ohne vorherige Abmahnung als unverhältnismäßig an.
Fehlende soziale Rechtfertigung: Es fehlte an einer sozialen Rechtfertigung der Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz.
Fehler im Verfahren des Arbeitsgerichts: Es gab keine ausreichenden Gründe für eine Zurückverweisung des Falls an das Arbeitsgericht.
Annahmeverzug und Gehaltszahlung: Da die Kündigung als ungültig galt, befand sich die Beklagte im Annahmeverzug und schuldete dem Klä[…]


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