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OLG Stuttgart – Az.: 4 Ws 265/20 – Beschluss vom 30.11.2020
Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts – 2. Große Strafkammer Tübingen vom 18. November 2020 wird als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
I.
Gegen den Angeklagten und neun Mitangeklagte ist bei der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Tübingen seit Januar 2014 ein Strafverfahren wegen Verdachts des 160-fachen banden- und gewerbsmäßigen Betrug zum Nachteil der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg anhängig. Mit Beschluss vom 9. Februar 2018 setzte die Kammer das Verfahren zur Klärung sozialrechtlicher Fragen analog § 262 Abs. 2 StPO aus. Mit Beschluss vom 30. September 2020 ordnete die Kammer die Wiederaufnahme des Verfahrens an und die [...] Weiterlesen
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