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Rechtsanwälte Kotz GbR

Managerhaftpflicht (D&O-Versicherung) – Haftung von Führungskräften

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Haftungsrisiken für Manager durch Insolvenzwelle 2021
Das Jahr 2020 war geprägt von Corona, was insbesondere deutliche Auswirkungen auf die Wirtschaft haben wird. Dementsprechend ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass zahlreiche Experten für den Beginn des Jahres 2021 eine regelrechte Welle von Insolvenzen in Deutschland erwarten. Dies hat nicht nur für den normalen Arbeitnehmer Auswirkungen, auch Manager müssen im Hinblick auf neue Haftungsrisiken Auswirkungen befürchten.

Erste Beispiele für Insolvenzen gibt es bereits in Deutschland. Die bekannte Friseurkette Klier hat einige Tage vor dem Weihnachtsfest 2020 die Insolvenz angemeldet und damit nur den Anfang für zahlreiche weitere namhafte Unternehmen gesetzt. Aufgrund der Corona-Zeiten wurde in Deutschland die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt, sodass die Firmenpleiten noch schneller und einfacher über die Bühne gehen können. Es wird vonseiten der Experten ein Insolvenzanstieg im Wert von rund 35 Prozent erwartet, was in etwa 6000 Insolvenzen darstellt. Kleinere Firmen sowie Arbeitnehmer werden diese Folgen sehr schnell zu spüren bekommen, allerdings sind auch etliche Topmanager von dieser bedauerlichen Entwicklung betroffen. Mit den Insolvenzen werden auch neue Haftungsrisiken kommen.

Haftungsrisiken für Manager steigen durch die zu erwartende coronabedingte Insolvenzwelle – (Symbolfoto: Von Jirapong Manustrong/Shutterstock.com)
Absicherung durch eine D&O-Versicherung
Bei nahezu den meisten Topmanagern ist eine sogenannte D&O-Versicherung vorhanden, welche für den Fall einer Insolvenz die wirtschaftlichen Folgen eines Fehlverhaltens abdeckt. Beachtet werden muss in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass der Deckungsrahmen einer derartigen Police nicht unbegrenzt vorhanden ist und dass überdies dieser Deckungsrahmen bei den verschiedenen Anbietern auch in unterschiedlicher Höhe ausfällt. Zudem sehen die gängigsten Versicherungsverträge auch einen gewissen Eigenanteil des Versicherungsnehmers vor. Wer als Führungskraft bzw. Topmanager noch über keine D&O-Versicherung verfügt, der sollte sich jetzt mit dieser Thematik beschäftigen.

Als erste Maßnahme hat die Bundesregierung diejenigen Unternehm[…]


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