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Rechtsanwälte Kotz GbR

Aktuelle Corona Maßnahmen im Dezember 2020

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(Stand: 12/2020)

Am 25.11.2020 fand eine durchaus wichtige Schaltkonferenz in Deutschland statt, welche von dem Bund und den Ländern abgehalten wurde. In dieser Schaltkonferenz ging es um die Verlängerung der Maßnahmen, die gegen die anhaltende Corona-Pandemie getroffen werden. Am Ende einigten sich alle Parteien auf einen „Lockdown-light“, welcher von dem 01.12.2020 bis zum 20.12.2020 vollzogen wird. Für die Bürger indes ist es nunmehr wichtig zu wissen, welche aktuellen Corona-Maßnahmen von der Bundesregierung getroffen wurden – sprich, was ist nunmehr erlaubt und was ist verboten.

(Symbolfoto: Von iiiphevgeniy/Shutterstock.com)
Wie viele Menschen dürfen legal getroffen werden?
Eine Maxime der Bundesregierung lautet, dass eine geringe Anzahl von privaten Kontakten erheblich besser zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeignet ist als eine große Anzahl von Menschen. Dementsprechend wurde vonseiten der Bundesregierung ausdrücklich die Empfehlung ausgesprochen, dass alle „nicht notwendigen“ Treffen bzw. Kontakte von den Bürgern auch entsprechend vermieden werden sollten. Denjenigen Bürgern, welchen dieses möglich ist, sollten die heimischen vier Wände nicht verlassen. Da die Festtage jedoch vor der Tür stehen sah sich die Bundesregierung in der Pflicht, auch eine gesetzliche Regelung im Rahmen des „Lockdown-light“ zu treffen.

Für die Zeit des 01.12.2020 bis zum 20.12.2020 gilt erst einmal die Regelung, dass lediglich nur noch ein einziger Haushalt einen weiteren Haushalt treffen darf. Die Gesamtanzahl der Personen, welche bei einem derartigen Treffen zulässig sind, wurde auf fünf erwachsene Personen festgelegt. Für Kinder unter 14 Jahre gilt jedoch eine Ausnahmeregelung, da sie in den Personenkreis nicht eingerechnet werden.

Diese Regelung wurde jedoch von dem Bundesland Schleswig-Holstein nicht übernommen. Als Begründung hierfür gab die Ländervertretung an, dass die Infektionszahlen des nördlichsten Bundeslandes im Vergleich zu den anderen Bundesländern sehr gering ist. Dementsprechend dürfen sich in Schleswig-Holstein auch in der Zeit des „Lockdown-light“ weiterhin zehn Personen hausha[…]


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