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Zweiter Corona Lockdown – Rechtlicher Rahmen

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Der 3. Advent 2020 war in Deutschland alles andere als ein beschaulicher vorweihnachtlicher Sonntag. Die Bundesregierung um Kanzlerin Angela Merkel hat sich mit den Vertretern der einzelnen Länder getroffen, um einen zweiten harten Lockdown zu beschließen. Dieser Beschluss geht natürlich mit weitreichenden Einschränkungen rund um die Feiertage für die Bevölkerung einher und hinterlässt zahlreiche Fragen. Es ist dem Umstand geschuldet, dass eine Woche zuvor ein ähnliches Treffen stattfand, in welchem bereits Maßnahmen beschlossen wurden.

Der Großteil der Bevölkerung reagierte in erster Linie überaus verwirrt auf die Maßnahmen, sodass niemand sie richtig zu wissen scheint, was jetzt eigentlich erlaubt ist und was nicht. Fakt ist, dass im Zuge des zweiten Lockdowns in Deutschland Einschränkungen vorherrschen und dass für vorerst einen Monat das gesamte öffentliche Leben weitestgehend heruntergefahren wird.

Strenge Kontaktbeschränkungen herrschen nunmehr vor und auch die Freizeitaktivitäten der Bürger werden von Bund und Ländern im Zuge des zweiten Lockdowns hart eingeschnitten. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass die zweite Corona-Infektionswelle gebrochen werden soll. Ähnlich wie bei dem ersten Lockdown, der im Frühjahr 2020 in Deutschland durchgeführt wurde, werden dabei Hotelsm Kinos / Theater und Restaurants geschlossen. Im privaten Rahmen wird die Anzahl der Menschen, die sich treffen dürfen, auf ein absolutes Minimum beschränkt.

Kindertagesstätten sowie auch Schulen, die ohnehin sehr bald in die Weihnachtferien starten, bleiben bis zum Beginn der Weihnachtsferien zunächst erst einmal geöffnet. Für Kitas gilt allerdings eine sogenannte „Notfallbetreuung“. Um diese Notfallbetreuung in Anspruch zu nehmen müssen die Eltern nachweisen, dass sie in „systemrelevanten“ Berufen tätig sind.


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In schwierigen Zeiten wie diesen ist es besonders wichtig, einen ver
lässlichen und kompetenten Partner an seiner Seite zu wissen. Die
 Rechtsanwaltskanzlei Kotz ist ein solcher stabiler Partner. Wenn Sie Fragen zu den rechtlichen Auswirkungen des so genannten zweiten Corona Lockdowns haben, beraten wir Sie gerne.

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