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FG Niedersachsen
Az.: 14 V 194/04
Beschluss vom 31.03.2005
I.
Streitig ist die Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Die miteinander verheirateten Antragsteller (AntrSt.) wurden bis einschließlich 1994 vom Antragsgegner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In ihren Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1992 bis 1994 hatten die AntrSt. jeweils in der Anlage KSO keine Einnahmen aus Kapitalvermögen deklariert bzw. (für 1992) angegeben, dass diese die Freibeträge nicht überschreiten würden. In einer Anlage zum Einkommensteuerbescheid 1994 teilte der Antragsgegner den AntrSt. mit, dass bei gleich bleibenden Einkommensverhältnissen ab dem Veranlagungszeitraum 1995 auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verzichtet werde. Daraufhin gaben die AntrSt. ab 1995 keine Steuererklärungen mehr ab.
In 2001 wurde im Zuge der Auswertung von bei Banken sichergestelltem [...] Weiterlesen
“Geldtransfer nach Luxemburg – Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen”