Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung aufgrund Gefahr im Verzug

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

BVerfG – Az.: 2 BvR 1444/00 – Verkündet am 20.2.2001

Leitsätze: Verfassungsbeschwerde – Wohnungsdurchsuchung wegen Gefahr im Verzug
zum Urteil des Zweiten Senats vom 20. Februar 2001

1.

a) Der Begriff „Gefahr im Verzug“ in Art. 13 Abs. 2 GG ist eng auszulegen; die richterliche Anordnung einer Durchsuchung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme.

b) „Gefahr im Verzug“ muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus.

Verfassungsbeschwerde bezüglich der Durchsuchung einer Wohnung wegen Gefahr im Verzug. (Symbolfoto: SuperOhMo/Shutterstock.com)

2.

Gerichte und Strafverfolgungsbehörden haben im Rahmen des Möglichen tatsächliche und rechtliche Vorkehrungen zu treffen, damit die in der Verfassung vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters auch in der Masse der Alltagsfälle gewahrt bleibt.

a) Auslegung und Anwendung des Begriffs „Gefahr im Verzug“ unterliegen einer unbeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Die Gerichte sind allerdings gehalten, der besonderen Entscheidungssituation der nichtrichterlichen Organe mit ihren situationsbedingten Grenzen von Erkenntnismöglichkeiten Rechnung zu tragen.

b) Eine wirksame gerichtliche Nachprüfung der Annahme von „Gefahr im Verzug“ setzt voraus, dass sowohl das Ergebnis als auch die Grundlagen der Entscheidung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Durchsuchungsmaßnahme in den Ermittlungsakten dargelegt werden.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Gegen

a) den Beschluss des Landgerichts Kleve vom 19. Juli 2000 – 1 Qs 84/00 -,

b) den Beschluss des Amtsgerichts Rheinberg vom 30. Mai 2000 – 4 Gs 83/2000 –

hat das Bundesverfassungsgericht – Zweiter Senat –

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21. November 2000 durch
Urteil
für Recht erkannt:

1. Die Beschlüsse des Landgerichts Kleve vom 19. Juli 2000 – 1 Qs 84/00 – und des Amtsgerichts Rheinberg vom 30. Mai 2000 – 4 Gs 83/2000 – verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grund[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv